Der Bundesfinanzhof hat in einer Vielzahl von Entscheidungen Rechtsgrundsätze entwickelt, anhand derer zu beurteilen ist, wann ein Steuerpflichtiger einen der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG aufgeführten „Katalogberufe“ oder einen „ähnlichen Beruf“ ausübt . Viele dieser …
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