Der Bundesfinanzhof hatte sich im Rahmen der Anerkennung als außergewöhnliche Belastung erneut mit dem Nachweis der Zwangsläufigkeit von bestimmten Aufwendungen im Krankheitsfall zu befassen. Anlass hierzu war aktuell die Neuregelung im Steuervereinfachungsgesetz 2011. Der Bundesfinanzhof beurteilt die hierbei vom Gesetzgeber …
Lesen


















