Die Finanzverwaltung zieht die Konsequenzen aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs , in dem der BFH entschieden hat, dass Steuerpflichtige, die ein bestehendes Wahlrecht zur Vornahme einer Sonderabschreibung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 4 FördG …
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