Verzichtet Irland auf sein Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines Piloten, bleibt 2009 für einen in Deutschland wohnenden Piloten einer irischen Fluggesellschaft der Arbeitslohn auch in Deutschland steuerfrei.
So die Entscheidung des Finanzgerichts Köln in dem hier vorliegenden Verfahren des vorläufigen …
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