Das Bundesfinanzministeirum hat in einem aktuellen Schreiben zur Auslegung des Begriffs „Gestellung von Betriebshelfern und Haushaltshilfen an die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung“ in § 4 Nr. 27 Buchst. b UStG in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung bzw. …
Lesen


















