Politikberater sind keine Freiberufler, ihre Berufstätigkeit ist vielmehr als gewerblich einzustufen.
Liegt der Schwerpunkt der Berufstätigkeit eines Steuerpflichtigen in der umfangreichen Informationsbeschaffung rund um spezielle aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und der diesbezüglichen Berichterstattung gegenüber seinen Auftraggebern, erzielt er damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb. …
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