Dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.08.2014 ist nicht zu entnehmen, dass ein Schornstein (Fabrikschlot) aufgrund der festen Verbindung mit dem Erdboden ein Bauwerk und daher keine Betriebsvorrichtung sei.
Der Bundesfinanzhof hat hier vielmehr entschieden, dass Betriebsvorrichtungen für die Frage der …
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