Für den Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft besteht keine Schenkungsteuervergünstigung nach § 13a ErbStG.
Der Schenkungsteuer unterliegt als Schenkung unter Lebenden (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie …
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