Für Aushilfskräfte in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft darf die Lohnsteuer nach § 40a Abs. 3 EStG in Höhe von derzeit 5% pauschalieren. Für Fachkräfte besteht diese Möglichkeit dagegen nicht. Doch wann wird eine Fachkraft und wann nur eine …
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