Für Schuldzinsen, die zu einem ohne rechtliche Verpflichtung übernommenen Darlehen gehören, ist kein Betriebsausgabenabzug möglich.
Bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ist nach der Veräußerung einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung kein Abzug von Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten möglich.
Betriebsausgaben sind …
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