Der Tatbestand des § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 VersStG knüpft bei der Versicherung von Risiken in Bezug auf unbewegliche Sachen ausschließlich an die geographische Belegenheit des Risikos an. Die mit der Risikoübernahme durch den Versicherer verbundenen wirtschaftlichen …
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