Die Aufwendungen für einen in der Freizeit betriebenen Sport können auch bei einem Polizeibeamten nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit berücksichtigt werden.
In einem jetzt vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Rechtsstreit machte der Kläger in der Einkommensteuererklärung 2006 …
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