Bundesverwaltungsgericht

Die Klagebefugnis bei einer vollbeendeten GbR

Gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 FGO ist eine Personengesellschaft befugt, als Prozessstandschafterin für ihre Gesellschafter und ihrerseits vertreten durch ihre(n) Geschäftsführer Klage gegen den Gewinnfeststellungsbescheid zu erheben, der sich inhaltlich nicht an die Gesellschaft, sondern an …

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Prozesszinsen statt Erstattungszinsen?

Über die Steuerpflicht von im Veranlagungszeitraum zugeflossenen Zinsen (Prozesszinsen/Erstattungszinsen) wird ohne Bindung an den Zinsbescheid im Einkommensteuerbescheid entschieden. Dort ist auch -ebenfalls ohne Bindung an den Zinsbescheid- zu entscheiden, welche Art von Zinsen zugeflossen ist, wenn es für die Besteuerung …

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