Zahlungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung sind nicht steuerpflichtig, wenn die Versicherungsleistung nicht als Arbeitslohn anzusehen ist. Doch wann und unter welchen Umständen sind diese Versicherungsleistungen als Arbeitslohn anzusehen und unterfallen damit der Einkommens- bzw. Lohnsteuer? Hierzu hat …
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