Das Europäische Parlament plädiert für eine schrittweise Anhebung der Steuern auf Zigaretten und andere Tabakprodukte: Ab 2014 sollen mindestens 1,50 € Steuern pro Schachtel mit 20 Zigaretten erhoben werden. Die Abgeordneten sprechen sich jedoch insgesamt für eine geringere Erhöhung als von der EU-Kommission vorgeschlagen aus. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Änderung der geltenden EU-Rechtsvorschriften über Verbrauchsteuern für Tabak vorgelegt. Der Richtlinienentwurf sieht eine schrittweise Erhöhung der Mindestverbrauchsteuersätze der EU für Zigaretten und Feinschnitttabak bis 2014 vor. Ferner werden die Begriffsbestimmungen für einige Arten von Tabakwaren aktualisiert.

Die Abgeordneten sprechen sich dafür aus, auf Schachteln mit 20 Zigaretten ab 2014 mindestens 1,50 € Steuern zu erheben. In einem ersten Schritt soll ab 1. Januar 2012 die Verbrauchsteuer für Zigaretten mindestens 64 € je 1000 Zigaretten betragen. Ab 1. Januar 2014 müssten es mindestens 75 € je 1000 Zigaretten sein (oder 8 € mehr gegenüber der Besteuerung vom 1. Januar 2010). Die Kommission hatte hier 90 € vorgeschlagen.
Mit der neuen Richtlinie sollen auch die Mindestverbrauchsteuern für „Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten“ an den Mindestsatz für Zigaretten angepasst werden: Ab 1. Januar 2012 muss der Mindestsatz 43 € je kg betragen, ab 2014 dann 50 €. Die EU-Kommission hat hier 60 Euro vorgeschlagen.
Für Zigarren und Zigarillos soll die Mindestbesteuerung ab 1. Januar 2012 12 € je 1000 Stück oder je kg betragen, für anderen Rauchtabak als Feinschnitttabak für selbstgedrehte Zigaretten: 22 € je kg.
Die EU-Kommission hat die schrittweise Erhöhung der Mindeststeuern für 2010 und 2014 vorgesehen. Das EP möchte den Mitgliedstaaten mehr Zeit lassen: die Anhebung soll erst 2012 beginnen, der zweite Schritt soll dann wie vorgeschlagen 2014 erfolgen.








