Grundstücksübertragung durch Gesellschafter auf Gesellschaft

Überträgt ein Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses ein Grundstück auf eine Kapitalgesellschaft, so fällt hierfür Grunderwerbsteuer an. Denn nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs handelt es sich bei einem derartigen gesellschaftsrechtlichen Vorgang nicht um eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die zur Grunderwerbsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 2 GrEStG führt.

Grundstücksübertragung durch Gesellschafter auf Gesellschaft

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. Oktober 2007 – II R 63/05