Einkünfte aus Malta

Deutschland und Malta haben am 17. Juni 2010 in Malta ein Protokoll zur Änderung des bereits seit 2001 bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Die Änderungen betreffen freilich nicht die bestehenden Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Malta, diese bleiben unverändert. Vielmehr werden Regelungen in das Doppelbesteuerungsabkommen eingefügt, die den Informationsaustausch zu Besteuerungszwecken dienen.

Einkünfte aus Malta

Damit besteht zwischen Deutschland und Malta zukünftig die Möglichkeit eines Informationsaustausches über steuerlich relevante Daten, die nicht nur – wie bisher – im Rahmen der Rechtshilfe bei (Steuer-)Strafverfahren abgefragt werden können, sondern auch im Rahmen eines „normalen“ Besteuerungsverfahrens. Das vereinbarte Auskunftsverfahren entspricht dem sogenannten „OECD-Standard“.

Das Änderungsprotokoll bedarf noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften sowohl in Deutschland wie in Malta.