Für den Bundesfinanzhof ist es ernstlich zweifelhaft, dass Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden und Denkmälern nicht unter den Tatbestand der Instandsetzung von „Bauwerken“ im Sinne des Auslandstätigkeitserlasses (ATE) fallen sollen.
Mit dieser Begründung wies der Bundesfinanzhof jetzt die Beschwerde des Finanzamtes …
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