Zu einem Rechtsstreit des Arbeitnehmers über die Höhe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist der Arbeitgeber nicht notwendig beizuladen.

Zwar stellt eine unterlassene notwendige Beiladung einen Verfahrensmangel dar[1].
Im hier entschiedenen Streitfall war die Beiladung des Arbeitgebers der Klägerin aber nicht notwendig i.S. von § 60 Abs. 3 FGO. Denn die Entscheidung über die Höhe der Einkünfte der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung musste nicht einheitlich ergehen mit einer etwaigen Lohnsteuernachforderung oder Lohnsteuerhaftung beim Arbeitgeber[2].
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 5. August 2022 – VI B 65/21

