Die mit einem nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinn zusammenhängenden Veräußerungskosten mindern nach Satz 2 der Vorschrift diesen Gewinn und wirken sich steuerlich deshalb nicht aus. Darüber hinaus gelten nach § 8b Abs. 3 Satz 1 …
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