Für den von der OSZE-Mission im Kosovo gezahlten Arbeitslohn besteht ein deutsches Besteuerungsrecht nach Maßgabe der 183-Tage-Klausel im DBA-Jugoslawien.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ging es um eine irische und britische Staatsangehörige, die im Streitjahr 2009 mit ihrem …
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