Kapitalzahlungen, die aufgrund eines Urteils des Familiengerichts an den früheren Ehegatten zur Abwendung des öffentlicht-rechtlichen Versorgungsausgleichs geleistet werden, stellen nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften im Sinne des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe …
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