In den letzten Tagen hat die Praxis der Finanzämter für einige Verwirrung gesorgt, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgericht ab dem ersten Entfernungskilometer zu berücksichtigende Pendlerpauschale nun doch nur „unter Vorbehalt“ festzusetzen.
Die Antwort des Bundesfinanzministeriums zu dieser Praxis:
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