Die vom Arbeitslohn einbehaltene Lohnsteuer ist nicht von den Einkünften i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG a.F. abzusetzen. Dies entspricht seit dem BFH, Urteil vom 26. September 2007 ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs .
Diese Rechtsprechung befasst sich …
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