Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts stellt die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 233a Abs. 2a AO dar. Damit beginnt der Zinslauf für den steuerlichen Unterschiedsbetrag, …
Lesen


















