Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern –als sog. Quotentreuhand– lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird. Ein solcher quotaler Anteil ist …
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