Die Geschichte der Vermögensteuer in Deutschland

Bei der Vermögensteuer handelt es sich laut dem deutschen Steuerrecht um eine Substanzsteuer auf das Reinvermögen eines Steuerpflichtigen. Wer sich ein wenig mit dem Thema beschäftigt, der weiß, dass aktuell hierzulande schon seit einigen Jahren keine Steuern auf Vermögen mehr eingehoben werden. Das war jedoch nicht immer so. In den letzten rund 130 Jahren griff der Staat immer wieder auf das vorhandene Vermögen seiner Bürger zu. Die Geschichte der Vermögensteuer reicht bis in das Jahr 1893 zurück.

Die Geschichte der Vermögensteuer in Deutschland

Das Preußische Ergänzungssteuergesetz

Bei der Vermögensverwaltung, international als „Asset Management“ bezeichnet, handelt es sich um eine Finanzdienstleistung von Unternehmen, die sich mit der Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegten Vermögen befasst. Ein Vermögensverwalter trifft dabei auch bestimmte Anlageentscheidungen im Sinne seiner Kunden.

Auch wenn der Beruf in seiner heutigen Form damals noch nicht existiert hat, war der 14. Juli 1893 ein Tag, an dem sich die Verwaltung von vorhandenen Vermögen in Deutschland erheblich verändert hat. Denn mit der Einführung des Preußischen Ergänzungssteuergesetzes wurde erstmals hierzulande vorhandenes Vermögen besteuert.

Die Einhebung erfolgte damals gestaffelt nach dem jeweiligen Vermögen. Bei 6.000 bis 8.000 Mark lag der Steuertarif bei jährlich drei Mark. Das entspricht einem Steuersatz von bis zu 0,05 Prozent. Beim Vermögen von mehr als 200.000 Mark lag die jährliche Steuer bei 100 Mark. Hochgerechnet entspricht das dem gleichen Steuersatz. Die prozentuelle Höhe der Steuer war also nahezu gleich unabhängig vom jeweiligen Vermögen.

Einmalige Vermögensabgaben im Zuge des ersten Weltkriegs

Im Deutschen Reich wurde im Jahr 1913 der Wehrbeitrag und im Jahr 1918 die Kriegsabgabe eingehoben. In beiden Fällen handelte es sich dabei um eine einmalige Vermögensabgabe. Der Wehrbeitrag wurde ab einem Vermögen von damals 10.000 Mark eingehoben. Bei der Kriegsabgabe handelte es sich hingegen nicht um eine Besteuerung des kompletten Vermögens, sondern lediglich auf den Zuwachs innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.

Daraus wurde ab dem Jahr 1919 das sogenannte Reichsnotopfer in der Weimarer Republik. Dieses wurde nach einem umstrittenen Gesetz im Zuge der Umgestaltung und Modernisierung des deutschen Steuerrechts in den Jahren 1919 und 1920 eingeführt. Die Freigrenze lag bei einem Vermögen von 5.000 Euro. Die Steuersätze darüber begannen bei 10 Prozent und steigerten sich bis zu 65 Prozent bei Vermögen über zwei Millionen Mark.

Vermögensteuern in der DDR

In der DDR gab es systemgemäß nur wenige Personen, die sich ein entsprechendes Vermögen anhäufen konnten. Wer beispielsweise eine Immobilie im Ausland kaufen wollte, scheiterte jedoch nicht nur an dem fehlenden Kapital, sondern auch an den gesetzlichen Einschränkungen des Staates.

Dennoch gab es auch in der DDR eine Vermögensteuer. Der Steuersatz lag dabei zwischen 0,5 und 2,5 Prozent. Das Gesetz galt sowohl für natürliche als auch für juristische Personen. Natürliche Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der DDR waren unbegrenzt steuerpflichtig. Bei Überschreitung der Freigrenze von 10.000 Mark wurde das gesamte Vermögen besteuert.

Die aktuelle Situation in Deutschland

Im Jahr 1997 entschied sich die deutsche Bundesregierung, die Vermögensteuer bis auf Weiteres nicht mehr einzuheben. Dieser Entschluss ist bis heute aufrecht. Das ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass das Vermögensteuergesetz aufgehoben wurde.

Dem voraus ging eine Erhöhung der Steuer durch den damaligen Finanzminister Theo Waigel im Jahr 1995 von 0,5 auf 1 Prozent für natürliche Personen. Doch am 22. Juni 1995 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass die Ausgestaltung des Gesetzes nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Der Grund dafür war, dass Immobilienvermögen gegenüber anderen Formen von Vermögen nicht besser behandelt werden dürfte.

Laut der aktuellen Bundesregierung ist eine Wiedereinführung der Einhebung aktuell nicht vorgesehen. Finanzminister Lindner begründet das damit, dass diese Maßnahme vor allem den Mittelstand treffen und dadurch Investitionen hemmen würde.

Seiner Ansicht nach zeigt aber der Blick ins umliegende Ausland, dass es sich bei der Vermögensteuer auch international um ein Auslaufmodell handelt. In der EU gibt es aktuell nur noch zwei Länder, die eine Vermögensteuer einheben. Vor allem würde die Einführung nach der Meinung Linders aber Deutschlands über Jahrzehnte erarbeiteten Ruf als sicheren Investitionsstandort unnötig zerstören.