Seit April können die Finanzämter über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kontodaten bei den Banken abrufen. Erlaubt ist der Abruf von Kontostammdaten immer dann, wenn der Steuerpflichtige selbst keine Auskunft über seine Konten gibt. Auf Kontenstände und -bewegungen kann auf diese …
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