Der Bundesgerichtshof hat nochmals seine bestätigt, wonach bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe keine Bewährungsstrafe mehr in Betracht kommen kann.
In dem heute vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hat das Landgericht Augsburg den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen, in denen insgesamt …
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