Registrierzulassung ohne Kraftfahrzeugsteuer

Wie jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, löst eine kurzzeitige Zulassung von Kraftfahrzeugen (sog. „Registrierzulassung“) ohne Abstempelung des Kennzeichens und ohne Aushändigung des Fahrzeugscheins keine Kraftfahrzeugsteuer aus.

Die Klägerin in dem jetzt vom FG entschiedenen Fall ist im Bereich von Kraftfahrzeug-Zulassungsdienstleistungen …

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Zweitwohnungsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Die Zweitwohnungsteuer findet in Mecklenburg-Vorpommern ihre Rechtsgrundlage in §§ 1 ff. Kommunalabgabengesetz [KAG M-V]. Danach sind die Gemeinden berechtigt, nach Maßgabe dieses Gesetzes örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern aufgrund einer Satzung zu erheben, die den Kreis der Abgabenschuldner, den die Abgabe …

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Zweitwohnungssteuer für berufsbedingte Nebenwohnung

Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts die Ehe und verstößt gegen Art. …

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Die Zweitwohnungssteuer und das Melderecht

Hat ein kommunaler Satzungsgeber in seiner Zweitwohnungsteuersatzung den Begriff der Hauptwohnung nicht näher bestimmt, ist dieser Begriff anhand des Melderechts und der hierzu entwickelten Grundsätze auszulegen, sofern sich nicht etwa aus der Entstehungsgeschichte der Norm ein abweichendes Verständnis ergibt. Gleiches …

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Vergütungsberechtigter Verwender

Vergütungsberechtigter Verwender im Sinne des Mineralölsteuergesetzes kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nur derjenige sein, der die mittelbare oder unmittelbare Sachherrschaft über das eingesetzte Mineralöl ausübt. Einem Unternehmen, das von einem verbundenen Unternehmen lediglich die von diesem in einer Heizungsanlage erzeugte …

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Vergnügungsteuer für die Tantra-Massage

Eine Satzungsregelung, welche die „gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen“ mit einer Vergnügungssteuer belegt, ist hinreichend bestimmt. Ihr Anwendungsbereich ist nicht auf Einrichtungen mit Bezug zum Rotlichtmilieu beschränkt.…

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