Antrag auf Stromsteuerentlastung

Der Antragsteller hat in seinem Entlastungsantrag alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen.

Nach § 9b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StromStG wird eine Steuerentlastung auf Antrag gewährt für nachweislich nach § 3 StromStG versteuerten Strom, …

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Energiesteuerentlastung in der Werft

Der in § 9 Abs. 3 StromStG verwendete Begriff der landseitigen Stromversorgung von Wasserfahrzeugen für die Schifffahrt ist unionsrechtskonform dahin auszulegen, dass von ihm die Versorgung von Wasserfahrzeugen mit Strom nicht erfasst wird, den diese während eines Werftaufenthalts zur Aufrechterhaltung …

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