Rechnungsberichtigung – und ihre Rückwirkung

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies, wie jetzt der Bundesfinanzhof entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück.

Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs …

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