Zur Frage, wann im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsverkehrs innerhalb der EU eine Steuerhinterziehung vorliegt, hat der Bundesgerichtshof nunmehr festgestellt, dass das Fehlen eines Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung jedenfalls dann nicht zu einer Steuerbefreiung (und damit zu einer Steuerhinterziehung) führt, …
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