Für eine „Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler“ i.S. des § 4 Nr. 11 UStG ist es entscheidend, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen.
Die Vermittlung kann in einer Nachweis, einer Kontaktaufnahme- oder in einer Verhandlungstätigkeit bestehen, wobei …
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