Die Abgabe von zuvor für die Kinobesucher erwärmtem Popcorn und Nachos ist keine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ( § 3 Abs. 9 UStG), vielmehr handelt es sich um eine Lieferung von Nahrungsmitteln, die nach § 12 Abs. 2 Nr. …
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Die Abgabe von zuvor für die Kinobesucher erwärmtem Popcorn und Nachos ist keine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ( § 3 Abs. 9 UStG), vielmehr handelt es sich um eine Lieferung von Nahrungsmitteln, die nach § 12 Abs. 2 Nr. …
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