Eine Bank hatte Forderungen aus Kreditverträgen, die sie wegen Zahlungsunfähigkeit der Kreditnehmer gekündigt hatte und hinsichtlich derer lediglich noch Aussicht auf die Verwertung der überlassenen Banksicherheiten bestand, in ihren Bilanzen aus Gründen der kaufmännischen Vorsicht abweichend von den Nennwerten auf …
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