Eine Umsatzsteuervorauszahlung, die innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Kalenderjahres gezahlt wird, ist auch dann im Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit abziehbar, wenn der 10.01.des Folgejahres auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt .
Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof …
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