Für vereinnahmte Werkzeugkostenzuschüsse darf kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet werden, wenn die Werkzeugkostenzuschüsse nicht für künftige Lieferungen geleistet wurden, sondern als Entgelt für die Herstellung und Übereignung der Werkzeuge anzusehen sind.
Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG …
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