Die Aufwendungen für Werbegeschenke, die einem Kandidat für seine Wahl in den Personalrat einer Behörde entstehen, sind, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg in einem jetzt veröffentlichtem Urteil, als Werbungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. Damit gab das FG einem Vorstandsmitglied einer Bezirksgruppe der Deutschen …
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