Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Wirtschaftsgütern hat aufgrund des Grundsatzes des Sofortabzugs der Vorsteuer grundsätzlich bei Anschaffung oder Herstellung des Gegenstands zu erfolgen. Gleichwohl kann die Zuordnungsentscheidung spätestens und mit endgültiger Wirkung noch in einer „zeitnah“ erstellten Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in …
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