Aufbau eines Versicherungs-Strukturvertriebes

Keine steuerfreien Tätigkeiten als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler (§ 4 Nr. 11 UStG) sind die typischerweise mit dem Aufbau und der Aufrechterhaltung eines Strukturvertriebes einhergehende Betreuung, Schulung und Überwachung von Versicherungsvertretern, die Festsetzung und Auszahlung der Provisionen sowie das Halten der …

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Erfüllungsrückstand eines Versicherungsvertreters

Die Frage, ob bei dynamisierten Lebensversicherungen für den sog. Erfüllungsrückstand eine Rückstellung zu bilden ist, kann mit den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung beantwortet werden.

Nach der Rechtsprechung des BFH haben Versicherungsvertreter, die vom Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die …

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Versicherungsvertreter und ihre „Untervermittler“

Die Umsätze der Versicherungsvertreter sind nach § 4 Nr. 11 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Diese Umsatzsteuerfreiheit für die Tätigkeit als Versicherungsvertreter setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass die Leistungen des Unternehmers die spezifischen und wesentlichen Funktionen einer Versicherungsvermittlung, also …

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Rückstellung für Betreuungsprovisionen

Der Bundesfinanzhof hat im Juli 2004 entschieden, dass ein Versicherungsvertreter, der vom Versicherungsunternehmen Abschlussprovisionen nicht nur für die Vermittlung von Lebensversicherungen, sondern auch für die weitere Betreuung dieser Verträge erhält, für die Verpflichtungen aus der künftigen Vertragsbetreuung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstand …

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Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands

Die Bildung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands -hier für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen- setzt u.a. voraus, dass der Steuerpflichtige zur Betreuung der Versicherungen rechtlich verpflichtet ist. Bei einem Versicherungsmakler kommt als möglicher Rechtsgrund hierfür der Maklervertrag in Betracht. Einen …

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