Soldaten auf Dienstreise

Hinsichtlich der Verpflegungsmehraufwendungen von Soldaten auf Dienstreise ist der als Werbungskosten abzugsfähige Pauschbetrag nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts nicht nur um das ausgezahlte, sondern – entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs – auch um das einbehaltene Trennungsgeld zu kürzen.…

Lesen

Regelmäßige Arbeitsstätte für Leiharbeitnehmer

Ein Leiharbeitnehmer verfügt typischerweise nicht über eine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit grundsätzlich Verpflegungsmehraufwand geltend machen.

In einem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall war der Kläger in einem Hafengebiet als Leiharbeitnehmer bei einem Unternehmen beschäftigt, das seine Bediensteten verschiedenen anderen …

Lesen

Verpflegungsmehraufwendungen im Hafen

Hafenarbeiter, die an verschiedenen Stellen des Hafengebiets eingesetzt werden, können nach einem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts wegen dieser Einsatzwechseltätigkeit keine Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen.

Der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …

Lesen

Einbehalt von Tagegeldern

Steuerfreie Erstattungen für Reisekostenvergütungen oder Trennungsgelder stehen dem Abzug von Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten nur insoweit entgegen, als sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich ausgezahlt wurden.

Soweit der Arbeitgeber entsprechend den reisekostenrechtlichen Bestimmungen von seinem Einbehaltungsrecht Gebrauch macht oder die Vergütungen gekürzt hat, …

Lesen

Küchenbetrieb bei einem Lotsen

Die Pauschsätze in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG gelten den Mehraufwand für Verpflegung auch hinsichtlich der Personalkosten ab, der für die Bereitstellung der Verpflegung anteilig vom Steuerpflichtigen zu tragen ist. Dies gilt, wie der Bundesfinanzhof entschieden …

Lesen