In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof erneut darauf hingewiesen, dass nicht nur der „Verkauf“ von Leistungen, sondern auch Tauschvorgänge der Umsatzsteuer unterliegen können. Im Streitfall ging es um eine Werbeagentur, die Werbeflächen an Kraftfahrzeugen vermietete. Die Werbeagentur stellte …
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