Für Steuernachforderungen, die aus verschwiegenen Auslandskonten resultieren, darf das nationale Steuerrecht eine längere Festsetzungsverjährung vorsehen wie bei inländischen Konten. Eine längere Nachforderungsfrist in Fällen, in denen den Steuerbehörden verwiegene steuerpflichtige Guthaben sich in einem anderen Mitgliedsstaat der EU befinden, steht …
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