Sprecher für Radio-Werbespots sind, zumindest steuerlich gesehen, nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz nicht künstlerisch tätig.
In einem jetzt veröffentlichten Urteil hat das FG zu der Frage Stellung genommen, ob die Erstellung von Sprachaufnahmen für den Rundfunk (Werbetexte) als künstlerische Tätigkeit …
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