Der Vorsteuerabzug aus Scheingutschriften ist bei der Bestimmung des Hinterziehungsumfangs zuberücksichtigen . Bei der Strafzumessung ist jedoch in den Blick nehmen, dass die gemäß § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG geschuldete Steuer lediglich das Steueraufkommen vor den Folgen eines …
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