Die Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für den Veranlagungszeitraum 1999 ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß.
Der Beschwerdeführer in dem jetzt vom BVerfG entschiedenen Fall erklärte in seiner Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum 1999 einen Gewinn aus der Veräußerung von Wertpapieren …
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