Grundstücke unterliegen für deutsche Steuerpflichtige bei ihrer Veräußerung unter bestimmten weiteren Voraussetzungen der Einkommenversteuerung der dabei erzielten Veräußerungsgewinne („private Veräußerungsgeschäfte“). Wird ein englisches Grundstück veräußert, führt dies im britischen Steuerrecht zu einer Gewinnbesteuerung nach dem britischen Taxation of Chargeable Gains …
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