Der Bundesfinanzhof hat jetzt nochmals seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass das Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind, das überwiegend auf Kosten des Sozialleistungsträgers in einer Pflegeeinrichtung untergebracht ist, nicht an den Sozialleistungsträger auszuzahlen (abzuzweigen) ist, wenn der Kindergeldberechtigte zusätzliche Aufwendungen …
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