In der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bereits geklärt, dass der vorzeitige unentgeltliche Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht als Rechtsverzicht den Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erfüllt.
Für den unentgeltlichen Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht kann schon …
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