Die Rüge, das Finanzgericht habe die Bindungswirkung eines im ersten Rechtsgang ergangenen BFH, Urteils gemäß § 126 Abs. 5 FGO missachtet, ist mit der Nichtzulassungsbeschwerde als Verfahrensfehler des Finanzgerichts gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO geltend zu machen. Nach § 126 Abs. 5 FGO hat das Gericht, an
LesenSchlagwort: Rechtskraft
Rechtskräftige finanzgerichtliche Urteile – und ihre Bindungswirkung
Gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO binden rechtskräftige Urteile die Beteiligten und ihre Rechtsnachfolger, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Für den Umfang der Bindungswirkung eines rechtskräftigen Urteils ist der Begriff des Streitgegenstands in § 110 Abs. 1 Satz 1 FGO im Sinne von „Entscheidungsgegenstand“
LesenGefahr widersprechender Entscheidungen – und die Verfahrensaussetzung
Es stellt einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens und damit einen Verfahrensfehler dar, wenn das Finanzgericht eine Sachentscheidung trifft, obwohl es das Verfahren hätte gemäß § 74 FGO aussetzen müssen . Nach § 74 FGO kann ein finanzgerichtliches Verfahren ausgesetzt werden, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zum
LesenBindung an ein Zwischenurteil
Rechtskräftig gewordene Zwischenurteile binden sowohl das Gericht (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 318 ZPO) als auch die Beteiligten (§ 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO) . Wenn im vorliegenden Streitfall aufgrund dieser Bindungswirkung die im Tenor des Zwischenurteils getroffene materiell-rechtliche Beurteilung (hier: die Zuordnung des Gewinns
LesenFinanzgerichtliche Urteile – und der nach Rechtskraft neu bekannt gegebene Steuerbescheid
Der nach § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz FGO neu bekannt gegebene Steuerbescheid ist mit dem Einspruch anfechtbar. Nach § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO kann das Gericht die Änderung des Verwaltungsakts durch Angabe der zu Unrecht berücksichtigten oder nicht berücksichtigten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse so bestimmen,
LesenAdV durch das Finanzgericht im Einspruchsverfahren
Die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung während des Einspruchsverfahrens kann auch auf einer Folgenabwägung beruhen: Die vom Finanzgericht ausgesprochene AdV-Gewährung wirkt nur bis zur Beendigung des Einspruchsverfahrens. Das FA hat es also in der Hand, die Einspruchsentscheidung ggf. nach weiterer Aufklärung des Sachverhalts- zügig zu erlassen und dadurch zunächst einmal
LesenÄnderungsbescheide – und die früheren Klageverfahren vor dem Finanzgericht
Ist aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der aufgrund eines Rechtsbehelfs oder sonst auf Antrag des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, so können aus dem Sachverhalt nachträglich durch Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgen gezogen werden (§ 174
LesenFeststellungen im Vorprozess
Bei der Klage gegen den Einzelveranlagungsbescheid des Finanzamt handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren, in dem keine formalen Bindungen an die Feststellungen des Finanzgericht in dem früheren Verfahren – betreffend den vom Finanzgericht inzwischen rechtskräftig aufgehobenen Zusammenveranlagungsbescheid – bestehen. Mithin hat das Finanzgericht im zweiten Verfahren eigenständige Überlegungen und
LesenBindungswirkung der BFH-Entscheidung im ersten Rechtsgang
Der Bundesfinanzhof ist bei einer Entscheidung im zweiten Rechtsgang auch bei einem Wechsel der Zuständigkeit des Bundesfinanzhofs und bei von den Beteiligten geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken an die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhof im ersten Rechtsgang gebunden. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte der I. Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil
LesenReichweite eines Verpflichtungsurteils in Kindergeldangelegenheiten
Nach § 44 Abs. 1 FGO ist in den Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist, die Klage -vorbehaltlich der §§ 45 und 46 FGO- nur zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf ganz oder zum Teil erfolglos geblieben ist. Die Prüfung der Frage, ob das Vorverfahren ganz
LesenÄnderung eines AdV-Beschlusses
Die Voraussetzungen für einen neuen AdV-Antrag nach § 69 Abs. 6 FGO liegen nicht allein deshalb vor, weil das Finanzamt nach Erlass des AdV, Beschlusses durch das Finanzgericht eine Einspruchsentscheidung in der Hauptsache erlassen hat und dadurch ein neuer Verfahrensabschnitt eingeleitet ist. Hat das Finanzgericht bereits im Rahmen des Einspruchsverfahrens
LesenRückwirkendes Ereignis – und der maßgebliche Zeitpunkt
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Eintritt des rückwirkenden Ereignisses ist nicht der Erlass des Bescheides, mit dem die Bilanzpositionen erstmalig korrigiert wurden, sondern der Zeitpunkt in dem die Änderungen Wirksamkeit erlangen. Wird der Bescheid gerichtlich angefochten, tritt die Wirksamkeit erst mit Rechtskraft des Urteils ein. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist
LesenÄnderung eines bereits gerichtlich überprüften Steuerbescheides
Das für die Gerichte geltende „Verböserungsverbot“ schließt es grundsätzlich nicht aus, einen Bescheid, der bereits Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung war, nach den Vorschriften der AO zu ändern. Die Anwendbarkeit von § 174 Abs. 4 Satz 1 AO ist nicht dadurch eingeschränkt, dass bereits ein rechtskräftiges Urteil betreffend die Einkommensteuer 2001
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